Gemeindliche Einrichtungen gehören den Bürgern, nicht denen, die sie betreiben.
Eine vorbildliche Gemeinde überprüft ständig alle gemeindlichen Richtlinien. Grundsätzlich natürlich auf deren ökologische Folgen, sowie spezifisch jeweils auf Aktualität und Praktikabilität.
Sie kontrolliert aber auch kontinuierlich deren Einhaltung.
Eine vorbildliche Gemeinde unterhält ein „Bürgerbüro“ als Wegweiser durch die Zuständigkeiten. Wer sich an das Bürgerbüro wendet, erhält einen Fahrplan, der alle notwendigen Schritte bis zur endgültigen Erledigung seines Anliegens aufzeigt. Dieser enthält:
Außerdem hält das Bürgerbüro alle notwendigen Formulare bereit und unterstützt auf Wunsch beim Ausfüllen.